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Vertragliche Bestimmungen

 
1. Vorliegende Klauseln sind die einzig geltenden zwischen den Parteien. Der Kunde verzichtet auf alle Bestimmungen und Bedingungen, die im Widerspruch zu den hierunter angeführten Bedingungen stehen. Die Ausführung eines Kundenauftrages, auf dem andere Bestimmungen und Bedingungen angeführt sind, impliziert keinesfalls unsere Akzeptanz, und begründet seitens des Käufers keine Rechte, die von vorliegenden Bestimmungen abweichen. Wenn ein Bestellschein oder ein Vertrag erstellt wurde, haben dessen Klauseln Vorrang vor vorliegenden Bestimmungen. Die Gesellschaft kann hiermit nur von einem der Vorstände rechtsgültig gebunden werden.
 
2. Der Verkäufer ist nicht für sichtbare Mängel verantwortlich, die der Käufer selbst wahrnehmen konnte. Eventuelle verborgene Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich an den Verkäufer mitgeteilt werden. Nach dieser Frist wird die Lieferung als ausdrücklich angenommen betrachtet. Reklamationen im Hinblick auf Mengenabweichungen müssen ebenso innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich an den Verkäufer mitgeteilt werden. Die Mengenabweichungen müssen am Lieferschein oder den Transportdokumenten angegeben werden, ansonsten gilt die Lieferung als vom Käufer ausdrücklich angenommen.
 
Reklamationen können nicht mehr angenommen werden, wenn der Käufer die gelieferten Produkte verarbeitet oder an Dritte weitergeliefert hat. 
 
Reklamationen, ungeachtet welcher Art, setzen die Zahlungsverpflichtung des Käufers niemals aus. Das Reklamationsrecht verfällt, wenn die Produkte vom Käufer geändert oder repariert wurden.  Es gilt jene Garantie, die vom Hersteller gegeben wird, mit einem Maximum von 1 Jahr, zu rechnen ab dem Kaufdatum. 
 
Die Garantie bedeutet ausschließlich, dass die Waren nach bestem Vermögen repariert oder nötigenfalls ausgetauscht werden.  Bei einer Rücksendung der Waren an den Verkäufer muss die ursprüngliche Verpackung verwendet werden. Beschädigungen aufgrund unzureichender oder schlechter Verpackung fallen zu Lasten des Käufers. Der Käufer muss jederzeit die Angaben im Hinblick auf Herkunft der Geräte bewahren. Eine Rücksendung an den Verkäufer muss frei Haus erfolgen, und ist nur nach Empfang eines Retourscheins, vom Verkäufer ausgefüllt und unterzeichnet, möglich. Reparierte Waren werden an den Käufer auf seine Kosten zurückgesendet. 
 
Alle anderen Retouren wie zu viel oder vom Kunden falsch bestellte Waren können nicht akzeptiert werden. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen sind alle unsere Rechnungen bar in Wilrijk zahlbar. Im Fall der Nichtzahlung am vereinbarten Datum schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen  zu einem Zinssatz von 2% über dem gesetzlichen Zinssatz mit einem Minimum von 12%. Gleichzeitig wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ein pauschaler Schadenersatz  in Höhe von 10% auf den unbezahlten Betrag fällig, mit einem Minimum von € 65. Bei einer geteilten Lieferung kann der Verkäufer eine Rechnung bezüglich der bereits gelieferten Waren senden. 
 
Bei Nichtzahlung davon kann der Verkäufer Leistungsaufschub im Hinblick auf die noch zu liefernden Waren geltend machen. Bei Nichtzahlung am vereinbarten Datum werden alle weiteren Lieferungen bar erfolgen, und werden deshalb alle kommerziellen und finanziellen Vereinbarungen, die von unseren standardmäßigen Verkaufsbedingungen abweichen, fällig. 
 
Rechnungen, die nicht bar bezahlt werden, können vom Verkäufer an seine Kreditversicherung übergeben werden.
 
3. Bei Auflösung der Vereinbarung zu Lasten des Kunden schuldet dieser einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30 % des Verkaufspreises. Wenn die Artikel Maßarbeit oder Serien außerhalb des normalen Produktsortiments des Verkäufers betreffen, beträgt der Schadenersatz jedoch 100% des Verkaufspreises.
 
4. Die Nichtzahlung am Fälligkeitstag einer einzigen Rechnung macht den geschuldeten Saldo aller anderer, selbst nicht fälliger Rechnungen, von Rechts wegen unverzüglich fällig.
 
5. Wenn der Käufer unterlässt, seine Verpflichtungen auszuführen, kann der Verkauf von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung aufgelöst werden, unvermindert unserer Rechte auf Schadenersatz und Zinsen. Die Willensäußerung hierzu unsererseits per Einschreiben wird hierfür ausreichend sein.
 
6. Wenn unser Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch Taten gerichtlicher Ausführung gegen den Käufer und/oder nachweisbare andere Ereignisse erschüttert wird, die das Vertrauen in die gute Ausführung der vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen in Frage stellen und/oder unmöglich machen, behalten wir uns das Recht vor, selbst wenn die Waren bereits ganz oder teilweise versendet wurden, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon auszusetzen und vom Käufer geeignete Garantien zu fordern. Wenn sich der Käufer weigert, hierauf einzugehen, behalten wir uns das Recht vor, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon zu stornieren. Dies alles unvermindert unserer Rechte auf Schadenersatz und Zinsen.
 
7. EIGENTUMSVORBEHALT: Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises im Eigentum des Verkäufers. Alle Risiken fallen zu Lasten des Käufers. Die vom Käufer bezahlten Vorschüsse gelten als von uns erworben, zur Vergütung der möglichen Verluste bei einem Wiederverkauf durch uns.
 
8. Im Fall eines Wiederverkaufs von Waren, selbst verarbeitet, im Eigentum des Verkäufers, überträgt der Käufer ab heute alle Forderungen, die aus diesem Wiederverkauf resultieren, an den Verkäufer.
 
9. Das Einlösen und/oder Annehmen von Wechseln, Schecks oder anderen verhandelbaren Dokumenten beinhaltet keine Schulderneuerung und stellt keine Abweichung von den Verkaufsbedingungen dar.
 
10. Im Fall einer Streitigkeit sind die Gerichte von Antwerpen oder die Gerichte am Wohnsitz des Käufers, nach Ermessen des Verkäufers, allein zuständig. Ohne anderslautende Bestimmung haben die Parteien vereinbart, dass ausschließlich belgisches Recht für diese Vereinbarung gilt.
 
11. Alle Abmessungen und Verkaufspreisen sind indikativ und können ohne vorangehende Kenntnisggabe geändert werden.

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